Pflege

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Wir wollen Sie mit einer kostenlosen Dienstleistung bei der Pflege unterstützen. Patienten mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 haben gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI einen Anspruch auf Pflegehilfsmitteln von bis zu 40€ im Monat (480€ im Jahr). Wir möchten Sie bei der Pflege unterstützen und bieten Ihnen kompetente Beratung und umfassenden Service rund um Ihre Pflegehilfsmittel.

Sie und Ihre Angehörigen erhalten alle wichtigen Pflegehilfsmittel. Das Besondere daran ist, dass Sie diese individuell nach Ihrem Bedarf zusammenstellen dürfen. Zu den Pflegehilfsmitteln, die Ihnen zustehen, gehören Einmalhandschuhe, Mundschutz, Flächen- und Handdesinfektionsmittel, Bettschutzunterlagen und mehr. Selbstverständlich liefern wir diese einmal im Monat zu Ihnen nach Hause (im Stadtgebiet Münster).

Mit den ausgefüllten Anträgen Ihrer Pflegekasse können Sie die Pflegehilfsmittel bei uns in der Jahreszeiten Apotheke beantragen. Alternativ erhalten Sie die relevanten Formulare bei uns vor Ort und wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung.

Wir beraten Sie gerne zu den Pflegehilfsmitteln und dem damit verbundenen Pflegegrad. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den am häufigsten gestellten Fragen.

Pflegegrade 1 bis 5?

Seit dem Jahr 2017 gibt es in Deutschland die Einordnung der Pflegebedürftigen in die sogenannten Pflegegrade 1 bis 5 anstelle der vorherigen Stufen 0 bis 3.

Der Unterschied besteht in der Art der Einordnung. Es wird anhand der Selbstständigkeit und des Gesundheitszustandes des zu Pflegenden gemessen, in welchen Pflegegrad er fällt und nicht mehr in Orientierung an dem Zeitaufwand der Pflege. Die Einordnung wird unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) auf Antrag vorgenommen.

Pflegehilfsmittel für wen?

Neben der Einordnung in einen der fünf Pflegegrade ist es wichtig, dass die Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen (§40 Abs. 1 SGB XI). Dabei ist zu beachten, dass die Pflegehilfsmittel nicht durch die Krankenkasse (oder einen anderen Leistungsträger) zu leisten sind.

Dies gilt für das häusliche Wohnumfeld und nicht für Pflegebedürftige in Pflegeeinrichtungen.
Ob Sie zu Hause von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, spielt keine Rolle für die Bewilligung.

Wie lange besteht der Anspruch?

Die Dauer der Versorgung ist abhängig von der Pflegekasse und dem Bewilligungszeitraum. Einige Pflegekassen bewilligen die Kostenübernahme auf unbestimmte Zeit und andere für den maximalen Zeitraum von einem Jahr. Im letzteren Fall wird nach Ablauf des Jahres ein neuerlicher Antrag gestellt und durch die Pflegekasse geprüft.

Gerne kümmern wir uns für Sie um die Anträge, die eventuell erforderlichen Verlängerungen und die Abrechnung mit der Pflegekasse.

Wann und wie erhalte ich meine Pflegehilfsmittel?

Ab dem 1. Werktag im jeweiligen Monat können Sie die Pflegehilfsmittel bei uns vor Ort in der Jahreszeiten Apotheke abholen. Für den Fall, dass Ihnen die Abholung nicht möglich ist, können Sie sich diese durch uns (Stadtgebiet Münster) kostenlos bringen lassen.

Welche Pflegekasse habe ich und wie stelle ich einen Antrag?

Den Antrag für die monatlichen Pflegehilfsmittel stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Also die, die Ihnen auch den Pflegegrad ausgegeben hat. Sie können wählen, ob Sie den Antrag per Post, Email, Fax oder Telefon stellen möchten. Hierzu kontaktieren Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse, da die Pflegekassen grundsätzlich diesen zugeordnet sind. Privatpatienten richten Ihren Antrag direkt an die private Pflegeversicherung. In jedem Fall muss jedoch klar sein, was Sie wo beantragen. Also Pflegehilfsmittel in Höhe von 40€ bei Ihrer jeweiligen Pflegekasse. Gerne stehen wir Ihnen bei der Antragsstellung als auch der Wahl der Mittel beratend zur Seite.

Wir wollen Sie mit einer kostenlosen Dienstleistung bei der Pflege unterstützen. Patienten mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 haben gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI einen Anspruch auf Pflegehilfsmitteln von bis zu 40€ im Monat (480€ im Jahr). Wir möchten Sie bei der Pflege unterstützen und bieten Ihnen kompetente Beratung und umfassenden Service rund um Ihre Pflegehilfsmittel.

Sie und Ihre Angehörigen erhalten alle wichtigen Pflegehilfsmittel. Das Besondere daran ist, dass Sie diese individuell nach Ihrem Bedarf zusammenstellen dürfen. Zu den Pflegehilfsmitteln, die Ihnen zustehen, gehören Einmalhandschuhe, Mundschutz, Flächen- und Handdesinfektionsmittel, Bettschutzunterlagen und mehr. Selbstverständlich liefern wir diese einmal im Monat zu Ihnen nach Hause (im Stadtgebiet Münster).

Mit den ausgefüllten Anträgen Ihrer Pflegekasse können Sie die Pflegehilfsmittel bei uns in der Jahreszeiten Apotheke beantragen. Alternativ erhalten Sie die relevanten Formulare bei uns vor Ort und wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung.

Wir beraten Sie gerne zu den Pflegehilfsmitteln und dem damit verbundenen Pflegegrad. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den am häufigsten gestellten Fragen.

Pflegegrade 1 bis 5?

Seit dem Jahr 2017 gibt es in Deutschland die Einordnung der Pflegebedürftigen in die sogenannten Pflegegrade 1 bis 5 anstelle der vorherigen Stufen 0 bis 3.

Der Unterschied besteht in der Art der Einordnung. Es wird anhand der Selbstständigkeit und des Gesundheitszustandes des zu Pflegenden gemessen, in welchen Pflegegrad er fällt und nicht mehr in Orientierung an dem Zeitaufwand der Pflege. Die Einordnung wird unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) auf Antrag vorgenommen.

Pflegehilfsmittel für wen?

Neben der Einordnung in einen der fünf Pflegegrade ist es wichtig, dass die Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen (§40 Abs. 1 SGB XI). Dabei ist zu beachten, dass die Pflegehilfsmittel nicht durch die Krankenkasse (oder einen anderen Leistungsträger) zu leisten sind.

Dies gilt für das häusliche Wohnumfeld und nicht für Pflegebedürftige in Pflegeeinrichtungen.
Ob Sie zu Hause von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, spielt keine Rolle für die Bewilligung.

Wie lange besteht der Anspruch?

Die Dauer der Versorgung ist abhängig von der Pflegekasse und dem Bewilligungszeitraum. Einige Pflegekassen bewilligen die Kostenübernahme auf unbestimmte Zeit und andere für den maximalen Zeitraum von einem Jahr. Im letzteren Fall wird nach Ablauf des Jahres ein neuerlicher Antrag gestellt und durch die Pflegekasse geprüft.

Gerne kümmern wir uns für Sie um die Anträge, die eventuell erforderlichen Verlängerungen und die Abrechnung mit der Pflegekasse.

Wann und wie erhalte ich meine Pflegehilfsmittel?

Ab dem 1. Werktag im jeweiligen Monat können Sie die Pflegehilfsmittel bei uns vor Ort in der Jahreszeiten Apotheke abholen. Für den Fall, dass Ihnen die Abholung nicht möglich ist, können Sie sich diese durch uns (Stadtgebiet Münster) kostenlos bringen lassen.

Welche Pflegekasse habe ich und wie stelle ich einen Antrag?

Den Antrag für die monatlichen Pflegehilfsmittel stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Also die, die Ihnen auch den Pflegegrad ausgegeben hat. Sie können wählen, ob Sie den Antrag per Post, Email, Fax oder Telefon stellen möchten. Hierzu kontaktieren Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse, da die Pflegekassen grundsätzlich diesen zugeordnet sind. Privatpatienten richten Ihren Antrag direkt an die private Pflegeversicherung. In jedem Fall muss jedoch klar sein, was Sie wo beantragen. Also Pflegehilfsmittel in Höhe von 40€ bei Ihrer jeweiligen Pflegekasse. Gerne stehen wir Ihnen bei der Antragsstellung als auch der Wahl der Mittel beratend zur Seite.

Ihre Ansprechpartnerin im York-Center
Karina Dyomina, PTA
Ihre Ansprechpartnerin im Vital-Center
Petra Voosholz, PTA
Ihre Ansprechpartnerin in Nienberge
Jutta Morgenroth, PTA

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