Rezeptmanagement

Rezeptmanagement

Egal ob das Rezept beim Arzt, Ihrem Betreuer oder bei Ihnen zu Hause ist und Sie keine Zeit oder Möglichkeit haben es uns persönlich zu bringen.

Wir kümmern uns um die Rezeptabholung und sind die Schnittstelle zwischen Ihrem Arzt und Ihnen in Ihrer eigenen medikamentösen Versorgung. Von der Anforderung des Originalrezeptes, über die Abholung dessen bis hin zur Lieferung des Medikaments zu Ihnen nach Hause, tragen wir die Verantwortung.

Geben Sie bei Ihrer Vorbestellung bitte Ihre verschriebenen Artikel (am besten die PZN), die Krankenversicherung, ob aut-idem-Kreuze gesetzt sind, die Menge an und wo das Rezept abzuholen ist. Beachten Sie bitte, dass wir vor der Belieferung einen Bildnachweis über das Rezept haben müssen. Der Nachweis kann uns per Fax, Mail oder deineApotheke-App zugesandt werden.

Arzneimittel nach dem Transfusionsgesetz

Seit dem 16. April 2019 müssen Apotheken nach der Abgabe von Arzneimitteln zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie bestimmte Angaben wie Chargennummern, Produktions- und Verfalldaten, an den verschreibenden Arzt übermitteln und für das eigene Archiv dokumentieren, damit eine lückenlose Rückverfolgung möglich ist. So sollen mit Krankheitserregern infizierte Präparate schnellstmöglich aus dem Verkehr gezogen werden, um Schäden wie im Blutskandal der 80er-Jahre zu vermeiden.

Tierarzneimittel

Sie kümmern sich um ein Tier? Dann sind Sie bei uns genau richtig, wenn es um dessen Gesundheit geht. Ganz gleich ob es um verschreibungspflichtige Medikamente, Pflege- oder Vitalstoffe für Ihr Tier geht, in der Jahreszeiten Apotheke erhalten Sie alles, was für das Wohlbefinden von Hund, Katze, Pferd und Co gebraucht wird.

Wie bei den Medikamenten für ihre Halter gibt es bei den Tiermedikamenten ebenso verschreibungspflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel. Nach der Diagnose durch einen Tierarzt stellen wir alle notwendigen verschreibungspflichtigen sowie freiverkäuflichen Arzneimittel in der optimalen Dosierung und Darreichungsform für Sie bereit.

Betäubungsmittel

Es gibt bestimme Medikamente, die nicht auf einem normal üblichen roten (oder grünen/blauen) Rezept verschrieben werden dürfen. Sie fallen unter das Betäubungsmittelgesetz (BtmG). Diese Betäubungsmittel werden zur Verhinderung des Missbrauchs durch Unbefugte besonders kontrolliert. Als optische Kennzeichnung dient ein gelbes Rezept mit rotem Kontrast des Vordrucks mit zwei Durchschlägen. Es dürfen nur Rezepturen und Fertigarzneimittel aus der Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG auf einem gelben Rezept von einem Arzt verschrieben werden. §13 Abs. 1 BtmG besagt, dass Betäubungsmittel nur verschrieben werden dürfen, wenn ihre Anwendung am menschlichen oder tierischen Körper begründet ist und der beabsichtigte Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann. So zum Beispiel bei sehr starken, andauernden Schmerzen aufgrund einer Krebserkrankung.

Im Vergleich zu klassischen roten Kassenrezepten, die einen Monat lang gültig sind, haben BTM-Rezepte nur eine sehr begrenzte Gültigkeit. So müssen diese gelben Rezepte binnen sieben Tagen nach dem Ausstellungstag in der Apotheke vorgelegt werden. Anderenfalls sind sie nicht mehr einlösbar. Wenn Sie also BTM-Rezepte einreichen möchten, bitten wir Sie uns zeitnah (binnen sieben Tagen) zu besuchen. Falls Sie persönlich verhindert sind, holen wir Ihr Rezept gerne von Ihrem betreuenden Arzt oder Ihnen zu Hause ab und liefern Ihnen im Anschluss bzw. gleichzeitig das verordnete Medikament.

www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/_node.html

www.apotheken-umschau.de/Medikamente/Wie-lange-ist-mein-Rezept-gueltig-192477.html

Egal ob das Rezept beim Arzt, Ihrem Betreuer oder bei Ihnen zu Hause ist und Sie keine Zeit oder Möglichkeit haben es uns persönlich zu bringen.

Wir kümmern uns um die Rezeptabholung und sind die Schnittstelle zwischen Ihrem Arzt und Ihnen in Ihrer eigenen medikamentösen Versorgung. Von der Anforderung des Originalrezeptes, über die Abholung dessen bis hin zur Lieferung des Medikaments zu Ihnen nach Hause, tragen wir die Verantwortung.

Geben Sie bei Ihrer Vorbestellung bitte Ihre verschriebenen Artikel (am besten die PZN), die Krankenversicherung, ob aut-idem-Kreuze gesetzt sind, die Menge an und wo das Rezept abzuholen ist. Beachten Sie bitte, dass wir vor der Belieferung einen Bildnachweis über das Rezept haben müssen. Der Nachweis kann uns per Fax, Mail oder deineApotheke-App zugesandt werden.

Arzneimittel nach dem Transfusionsgesetz

Seit dem 16. April 2019 müssen Apotheken nach der Abgabe von Arzneimitteln zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie bestimmte Angaben wie Chargennummern, Produktions- und Verfalldaten, an den verschreibenden Arzt übermitteln und für das eigene Archiv dokumentieren, damit eine lückenlose Rückverfolgung möglich ist. So sollen mit Krankheitserregern infizierte Präparate schnellstmöglich aus dem Verkehr gezogen werden, um Schäden wie im Blutskandal der 80er-Jahre zu vermeiden.

Tierarzneimittel

Sie kümmern sich um ein Tier? Dann sind Sie bei uns genau richtig, wenn es um dessen Gesundheit geht. Ganz gleich ob es um verschreibungspflichtige Medikamente, Pflege- oder Vitalstoffe für Ihr Tier geht, in der Jahreszeiten Apotheke erhalten Sie alles, was für das Wohlbefinden von Hund, Katze, Pferd und Co gebraucht wird.

Wie bei den Medikamenten für ihre Halter gibt es bei den Tiermedikamenten ebenso verschreibungspflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel. Nach der Diagnose durch einen Tierarzt stellen wir alle notwendigen verschreibungspflichtigen sowie freiverkäuflichen Arzneimittel in der optimalen Dosierung und Darreichungsform für Sie bereit.

Betäubungsmittel

Es gibt bestimme Medikamente, die nicht auf einem normal üblichen roten (oder grünen/blauen) Rezept verschrieben werden dürfen. Sie fallen unter das Betäubungsmittelgesetz (BtmG). Diese Betäubungsmittel werden zur Verhinderung des Missbrauchs durch Unbefugte besonders kontrolliert. Als optische Kennzeichnung dient ein gelbes Rezept mit rotem Kontrast des Vordrucks mit zwei Durchschlägen. Es dürfen nur Rezepturen und Fertigarzneimittel aus der Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG auf einem gelben Rezept von einem Arzt verschrieben werden. §13 Abs. 1 BtmG besagt, dass Betäubungsmittel nur verschrieben werden dürfen, wenn ihre Anwendung am menschlichen oder tierischen Körper begründet ist und der beabsichtigte Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann. So zum Beispiel bei sehr starken, andauernden Schmerzen aufgrund einer Krebserkrankung.

Im Vergleich zu klassischen roten Kassenrezepten, die einen Monat lang gültig sind, haben BTM-Rezepte nur eine sehr begrenzte Gültigkeit. So müssen diese gelben Rezepte binnen sieben Tagen nach dem Ausstellungstag in der Apotheke vorgelegt werden. Anderenfalls sind sie nicht mehr einlösbar. Wenn Sie also BTM-Rezepte einreichen möchten, bitten wir Sie uns zeitnah (binnen sieben Tagen) zu besuchen. Falls Sie persönlich verhindert sind, holen wir Ihr Rezept gerne von Ihrem betreuenden Arzt oder Ihnen zu Hause ab und liefern Ihnen im Anschluss bzw. gleichzeitig das verordnete Medikament.

www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/_node.html

www.apotheken-umschau.de/Medikamente/Wie-lange-ist-mein-Rezept-gueltig-192477.html

Ihre Ansprechpartnerin im York-Center
Karolin Rothkopf, Apothekerin & PTA
Ihre Ansprechpartnerin im Vital-Center
Bettina Groß, Apothekerin
Ihre Ansprechpartnerin in Nienberge
Katja Schlömer, Apothekerin

Zurück zur Übersicht